Altendiezer Karneval Vereinigung e.V.
- A K V -

Bimbes Helau und 

Herzlich Willkommen auf der Homepage

des AKV
wir freuen uns über Ihren Besuch!

Willkommen

Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere Seite gefunden haben. Entdecken Sie hier mehr zu unserem Verein und unseren Mitgliedern, machen Sie sich ein Bild von uns und lernen Sie uns kennen.                

Unser Verein

Seit 1987  unterhalten die Akteure unser Publikum in der 5. Jahreszeit mit tollen Büttenreden, Tanzdarbietungen und allem, was zu einer gelungenen Sitzung dazu gehört.

Das Besondere...

...an unseren 2 Sitzungen ist mit Sicherheit, dass nicht der Verein das Programm macht, sondern Gruppen und Vereine aus unserem schönen Dorf. Dafür sagen wir : D A N K E !!!




 


Aktuelle Satzung des AKV



Erläuterung zur geplanten Änderung der Satzung der Altendiezer Karneval Vereinigung e.V.

Organe der AKV sind nach der bisherigen Satzung die Hauptversammlung (Jahreshauptversammlung) und das Präsidium, das wiederum aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Beirat besteht.

Seit vielen Jahren wird diese Regelung aber bereits nicht mehr gelebt. Es wurde kein
stellvertretender Schatzmeister mehr gewählt. Der Beirat wurde deutlich ausgeweitet.
Es ist also an der Zeit, die Satzung der gelebten Realität anzupassen.

1. Geschäftsführender Vorstand
Brauchen wir einen stellvertretenden Schatzmeister? In der Vergangenheit gab es keinen
Bedarf. Sollte der Schatzmeister (ebenso wie ein anderes Mitglied des geschäftsführenden
Vorstandes) vorzeitig ausscheiden, regelt die Satzung, dass das Präsidium für die restliche
Amtszeit einen Nachfolger einsetzen kann. Die Position bleibt also nicht unbesetzt.

Verzichten wir auf einen stellvertretenden Schatzmeister besteht aber die (theoretische
Gefahr), dass es mit dann nur 4 Mitgliedern im geschäftsführenden Vorstand bei
Abstimmungen zu einer Pattsituation kommt. Die Lösung könnte sein, dass man entweder
wieder eine 5. Vorstandsposition schafft oder parallel zur Regelung in der Satzung zum
(Gesamt-)präsidium regelt, dass bei Stimmgleichheit, die Stimme des Präsidenten
entscheidet.

In der letzten erweiterten Präsidiumssitzung vom 10.07.2024 wurde dies diskutiert und die
Anwesenden haben sich einmütig für die letzte Variante ausgesprochen.

2. Beirat
Die Notwendigkeit einen Beirat zu wählen und wenn ja, wie dieser zu besetzen ist, wurde
ebenfalls diskutiert.
Die bisherige Praxis ist nicht fortführbar. Das Gremium wird unübersichtlich. Neu
Hinzukommende bleiben formell bis zu neuen Wahlen ausgeschlossen.

Auch dies wurde umfassend diskutiert und es wurde sich auch in diesem Punkt einmütig
dafür ausgesprochen, auf den Beirat zukünftig zu verzichten.

An der gelebten Praxis, dass regelmäßig mit den aktiven Mitgliedern des AKV Sitzungen
stattfinden, in denen besprochen und auch beschlossen wird, wie wir das Vereinsleben
gestalten, wird sich hierdurch nichts ändern.

Der geschäftsführende Vorstand bereitet diese Sitzungen vor. Alle Entscheidungen
orientieren sich letztendlich aber am Votum der aktiven Mitglieder, soweit dies mit den
gesetzlichen und satzungsmäßigen Grundlagen vereinbar und vom geschäftsführenden
Vorstand auch entsprechend vertreten werden kann.

Hierauf aufbauend veröffentlichen wir den Vorschlag einer Satzungsänderung, die in der
Jahreshauptversammlung nunmehr am 02.10.2024 den Mitgliedern unterbreitet werden soll.
Soweit dieser Vorschlag angenommen wird, sollen sich die anstehenden Wahlen bereits
hieran orientieren.

 

Satzungsentwurf Oktober 2024



Einladung zur Jahreshauptversammlung AKV e.V.

am 2. Oktober 2024 um 19:00 Uhr
Ort: Lahnblickhalle, Lahnblick 4, 65624 Altendiez

Tagesordnung:

Top 1 a) Begrüßung
           b) Feststellung der Beschlussfähigkeit
           c) Annahme der Tagesordnung
Top 2 Berichte
         2.1 Präsident/Vizepräsident
         2.2 Schatzmeister
         2.3 Kassenprüfer
         2.4 Aussprache
Top 3 Satzungsänderung
        Zu den Paragraphen:
        § 7 Organe des Vereins: hier Entfall des Absatzes b.2 „Beirat“
        § 8 Hauptversammlung: hier Entfall des Absatzes 2.f.2 „Beirat“
        § 9 Präsidium: hier Absatz 1
        „Das Präsidium der AKV besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Beirat.
        Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind:
        a. der Präsident
        b. der stellvertretende Präsident
        c. der Schatzmeister
        d. der stellvertretende Schatzmeister
        e. der Schrift- und Protokollführer
       Der Beirat besteht aus bis zu 6 gewählten Mitgliedern.“
wird geändert zu:
„Das Präsidium, zugleich geschäftsführender Vorstand, besteht aus:
       a. dem Präsidenten
       b. dem stellvertretenden Präsidenten
       c. dem Schatzmeister
       d. dem Schrift- und Protokollführer.“
Top 4 Wahlen unter Vorbehalt der Beschlussfassung der Satzungsänderungen
       4.1 Wahl eines Wahlleiters
       4.2 Entlastung des Präsidiums
       4.3 Wahl des Präsidiums / geschäftsführender Vorstand
       - Präsident
       - stellvertretender Präsident
       - Schatzmeister
       - Schrift- und Protokollführer
       4.4 Wahl von 2 Kassenprüfern und einem Ersatzprüfer
Top 5 Termine Session 2024/2025
Top 6 Verschiedenes
Die aktuelle Satzung, eine Erläuterung zur Satzungsänderung und die Neufassung
der Satzung kann auf der Homepage des AKV www.akv-altendiez.de eingesehen
werden. Zusätzlich kann eine Einsichtnahme dieser Unterlagen beim Präsidenten,
mit vorheriger Terminabsprache unter der Mobil-Nr. 0175 541 44 04, erfolgen.

Für den geschäftsführenden Vorstand:

Altendiez, den 5. September 2024
Uwe Hessel, Präsident

 









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